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Neuer Kamin? Tipps und Rechtliches

Neuer Kamin? Tipps und Rechtliches

Der Kauf eines Kamins: Auf folgende Punkte sollten Sie achten

Ein neuer Kamin ist immer ein Genuss: Endlich kann man die Hitze eines Kaminfeuers in den eigenen vier Wänden genießen und kalte Abende oder unangenehme Heizungsluft sind passé. Der Aufwand an Kosten und Zeit für einen neuen Kamin wird dabei jedoch meist dramatisch unterschätzt. Bereits vor dem Kauf eines Kamins sollten Sie mit einem Schornsteinfeger einen Besichtigungstermin in Ihrer Wohnung ausmachen, denn er kann Ihnen die besten Empfehlungen dafür geben, welcher Ofen für das vorhergesehene Zimmer geeignet ist.

Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für einen neuen Kamin?

Neuer Kamin? Tipps und Rechtliches Dabei gilt es zum Beispiel die Größe des Abzugsrohrs und die Mindestabstände zu brennbaren Baumaterialien zu beachten. Der Schutz von brennbaren Baumaterialien bedeutet nicht nur den Schutz des Fußbodens, sondern auch den Schutz von eventuellen Holzunterkonstruktionen in der Wand. Es ist jedoch nicht möglich, den Kamin während der Planungsarbeiten vorab schon einmal abnehmen zu lassen. In seltenen Fällen und bei schlechter Beratung kann es also passieren, dass Sie am Ende einen funktionsfähigen Kamin zu Hause haben, den Sie jedoch wegen dem Brandschutz nicht in Betrieb nehmen dürfen. Achten Sie daher auf die Professionalität des Handwerksbetriebs, welches Sie beauftragen.

Rechtlich gesehen sollte der Kamin entweder nach der deutschen DIN 18891 beziehungsweise nach der europäischen Norm DIN EN 13240 geprüft worden sein, damit Sie ihn in Deutschland überhaupt in Betrieb nehmen dürfen. Das Verbindungsrohr zur Wand sollte mindestens 0,6 Millimeter betragen.

Wichtig: Funkenschutzplatte oder Kaminofenplatte aus Glas

Ohne Funkenschutzplatte (auch Kaminbodenplatte genannt) kommen Sie in keinem Fall aus. Die Funkenschutzplatte muss vor dem Kamin mindestens 50 Zentimeter abdecken, zu den Seiten sind mindestens 30 Zentimeter erforderlich. Zudem sollte der Ofen über einen Mindestabstand von 40 Zentimetern zur Wand verfügen. Dies sind jedoch nur ungefähre Mindestangaben, insbesondere bei einem Ofen mit offener Feuerstelle muss die Funkenschutzplatte erheblich größer ausfallen. Genauere Angaben finden Sie in der Aufstellanleitung Ihres Ofens. Auf glasplatte24.com finden Sie eine breite Auswahl Funkenschutzplatten in verschiedenen Größen und Formen – bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch weiter.

Wer installiert den Kamin? Wer macht die Abnahme des Kamins?

Der neue Kamin kann von einem qualifizierten Handwerksbetrieb problemlos installiert werden. Sie dürfen den Kamin jedoch erst in Betrieb nehmen, nachdem er vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen wurde.
Bis 2013 durften ausschließlich amtliche Schornsteinfeger neue Kamine installieren. Nun herrscht Freiheit in der Kaminkehrerwahl und nun dürfen auch Handwerksbetriebe Kamine installieren; dennoch muss der Brandschutz vom Bezirksschornsteinfeger selbst überprüft werden. Danach legt er einen sogenannten Feuerstättenbescheid an und vermerkt darin die Besonderheiten Ihres Kamins. Folgende Punkte sind darin vermerkt:

  • Anzahl der Kamine und der zugehörigen Abgasleitungen
  • Die Arbeiten, die am Kaminofen durchgeführt werden
  • Der Zeitraum, wann die die Kontrollarbeiten erledigt werden müssen
  • Die rechtlichen Bestimmungen für die Inbetriebnahme des Kamins

Seit 2013 haben Sie nicht nur die freie Wahl des Kaminkehrers, sondern Sie müssen sich auch selbstständig darum kümmern, dass die Kontrollarbeiten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Sollten Sie die Kontrollarbeiten nicht durchführen lassen, dann zahlt in einem Brandfall die Versicherung nicht mehr und Sie könnten sogar auch noch haftbar gemacht werden.

Wer überprüft den Kamin? Wie oft muss er überprüft werden?

Sie können für die Kontrollgänge zwischen freien Kaminkehrern und dem Bezirkskaminkehrer wählen. Die Ergebnisse vermerkt der freie Kaminkehrer auf einem Formblatt, das Sie dann dem Bezirkskaminkehrer zur Aktualisierung seiner Unterlagen vorlegen müssen.

Es gelten folgende Richtlinien für die Schornsteinfegerbesuche: Wie oft ein Kamin gekehrt und überprüft werden muss, hängt davon ab, wie häufig er verwendet wird. Ein Ofen, der während der Heizperiode täglich läuft, muss drei Mal jährlich überprüft und gekehrt werden. Bei einem häufig, aber nicht täglich genutzten Kaminofen genügen zwei jährliche Besuche und bei einem gelegentlich genutzten Kamin muss der Kaminkehrer lediglich einmal im Jahr den Kamin kehren und überprüfen. Beim Einbau und der Feuerstättenschau (im Schnitt alle dreieinhalb Jahre) werden alle Kaminöfen, egal wie häufig sie benutzt werden, mit ihren Verbrennungswerten gemessen.

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*Photo by Lucas Minklein/unsplash.com

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